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1.Allgemeines, Servicebeschreibung
a) Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit uns, der Netzing Solutions AG (im folgenden NETZING AG genannt). Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wir sind jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so sind wir berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
b) Servicebeschreibung
Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und Passwort kommt ein Vertrag über die Nutzung unseres Service zustande. Dieser wird gemäß geltender Preisangebote abgerechnet. Bei Unzufriedenheit mit dem Service garantieren wir bei Neukunden innerhalb der ersten 30 Tage nach Vertragsabschluss eine unbefristete Kündigung ohne Angabe der Gründe; die bereits bezahlte Vergütung wird zurückerstattet. Domain-Parking, sowie die Einrichtungsgebühren von Diensten, für Virtual Private Server (VPS) und Dedicated Server müssen wir von dieser Garantie leider ausnehmen.
c) Sonderanfertigung von Software
Mit der Annahme des Auftrages und der vereinbarten Anzahlung durch den Kunden beginnt die Softwareentwicklung. Dabei ist zu beachten, dass terminliche Absprachen nur Gültigkeit haben, wenn die Anzahlung termingerecht unserem Konto gutgeschrieben wurde. Bei verspäteter Anzahlung kann es zu gravierenden Zeitverschiebungen kommen, da zwischenzeitlich andere Projekte durch unsere Mitarbeiter bearbeitet werden. Sollte in einem solchen Fall keine Einigung mit dem Kunden über den neuen Liefertermin zustande kommen, ist die NETZING AG berechtigt sofort den Vertrag zu kündigen. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden an die NETZING AG ist ausgeschlossen. Die NETZING AG hingegen kann für entstandene Kosten Schadenersatz geltend machen. Siehe auch 6. Haftung, Schadensersatzansprüche.
2. Angebote, Rechnung, Zahlungsbedingungen, Löschung, Kündigung
a) Angebote
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu berechnen ( siehe auch 1. c) ). Unsere Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz.
b) Rechnung
Abrechnungen erfolgen monatlich, bei Jahresverträgen je nach Angebot auch jährlich. Beanstandungen von Rechnungen in bezug auf nutzungsabhängige Vergütungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich uns gegenüber erhoben werden.
c) Zahlungsbedingungen
Für den Fall, dass die Beschränkungen in erheblichen Maße überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Bei überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz nach dem DüG, mindestens jedoch 10 % p.a. zu berechnen. Die Zahlung des Kunden erfolgt per Bankeinzug. So sind wir berechtigt, ab dem 11.Tag ab Rechnungsdatum Zinsen in der vorgenannten Höhe zu berechnen, wenn der Bankeinzug nicht durchgeführt werden kann oder die per Lastschrift eingezogene Rechnungssumme unserem Konto rückbelastet wird. Für Zahlungen auf dem überweisungsweg wird aufgrund des erhöhten Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr von 7,70 Euro pro überweisung erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr wird auch erhoben, wenn bei ursprünglich vereinbartem Bankeinzug aufgrund von Rücklastschriften Rechnungen an den Kunden zur überweisung fakturiert werden. Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift werden die entstehenden Bankspesen erhoben. Die Annahme von Schecks ist ausgeschlossen.
d) Zahlungsbedingungen für obligatorische Wartungsverträge
Die Zahlung der Raten für einen obligatorischen Wartungsvertrag sind im Vertrag, welcher mit dem Kunden geschlossen wurde, geregelt. Da dieser Vertrag Bestandteil der Beauftragung ist, muss er spätestens bei Projektübergabe vom Kunden unterzeichnet vorliegen. Ist dies nicht der Fall, gilt der Vertrag vom Kunden als angenommen, wenn dieser von der NETZING AG unterzeichnet ist und kein Widerspruch vorliegt. Ein Widerspruch hätte jedoch immer die Nichtübergabe des Projektes durch die NETZING AG zur Folge. Ist das Projekt übergeben, gilt der Folgemonat als Zahlungsbeginn für den obligatorischen Wartungsvertrag. Hat die NETZING AG zum Beispiel bei Eigeninstallation durch den Kunden einen oder mehrere Monate in dem Vertrag für den Zahlungsbeginn vorgesehen, so ist dies nur ein Entgegenkommen von seiten der NETZING AG. Kommt der Kunde aus welchem Grund auch immer in Zahlungsverzug, werden diese Zugeständnisse unwiderruflich ungültig. Der Vertragsbeginn ist dann unwiderruflich der Folgemonat nach Übergabe des Projektes mit all seinen Konsequenzen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Recht der Kündigung und Fälligstellung von Forderungen durch die NETZING AG ( sh. Punkt f) Löschung und Sperrung von lokal betriebener Software ) hin.
e) Löschung, Sperrung
Ist eine Rechnung innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum nicht beglichen, so ist NETZING AG nach Androhung einer Sperrung der Dateien unter Setzen einer Zahlungsfrist von weiteren zwei Wochen zur Sperrung der Dateien berechtigt, wenn die Rechnung nicht ausgeglichen ist. Während der Zeit der Sperrung der Dateien bleibt der Kunde verpflichtet, die laufenden monatlichen Gebühren, insbesondere die der Speicherplatzgebühren, weiter zu entrichten, weil NETZING AG nach wie vor für die Dateien des Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt. Nach einer Sperrung der Dateien über einen Zeitraum von vier Wochen ist NETZING AG ohne weitere Ankündigung berechtigt, die Dateien zu löschen, wenn bis dahin nicht sämtliche Rechnungen beglichen sind.
f) Löschung, Sperrung von lokal betriebener Software
Bei dieser Variante wurde ein obligatorischer Wartungsvertrag für die Dauer von 48 Monaten abgeschlossen. Der Gesamtbetrag errechnet sich aus der Gesamtleistung der Softwareentwicklung in Mannmonaten und der Supportleistung für die Dauer von 48 Monaten. Wurde ein Standardvertrag abgeschlossen, gelten für Supportleistungen 2,5 Mannmonate ( in 48 Monaten entspricht dies 2 Std. pro Woche). Der Gesamtbetrag der Softwareentwicklung muß durch eine Anzahlung vor Vertragsabschluß geleistet werden, danach kann die Restzahlung in 48 Monaten bei entsprechender Sicherheitsleistung z.B. Bankbürgschaft ( Standardvertrag ) erfolgen.
Ist eine Ratenzahlung innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit nicht beglichen, so ist NETZING AG nach Androhung einer Nutzungsunterlassung unter Setzen einer Zahlungsfrist von weiteren zwei Wochen zur Sperrung und zur Forderung der Nutzungsunterlassung berechtigt, wenn die fälligen Raten nicht ausgeglichen sind. Während der Zeit der Nutzungsunterlassung bleibt der Kunde verpflichtet, die laufenden monatlichen Gebühren weiter zu entrichten, trotz dass der Support eingestellt wird. Nach einer Nutzungsunterlassung über einen Zeitraum von vier Wochen ist NETZING AG ohne weitere Ankündigung berechtigt, die Dateien auch vor Ort zu löschen, wenn bis dahin nicht sämtliche Forderungen beglichen sind.
g) Kündigung
Ein befristeter Vertrag ist von beiden Seiten jeweils zum Ende des Folgemonats kündbar. Die Kündigung hat schriftlich per Post, zu erfolgen. Ein Jahresvertrag ist frühestens zum Ablauf der Jahresfrist mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende kündbar. Liegt keine Kündigung vor, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.
h) Kündigung von obligatorischen Wartungsverträgen
Ein obligatorischer Vertrag ist von beiden Seiten jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich per Post, zu erfolgen. Ein Jahresvertrag ist frühestens zum Ablauf der Jahresfrist mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende kündbar. Liegt keine Kündigung vor, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Obligatorische Wartungsverträge beinhalten immer eine Restzahlung für bereits erbrachte Softwareentwicklungsleistungen. Gerät der Kunde mit monatlichen Zahlungen bereits um einen Monat in Verzug, ist die NETZING AG bereits berechtigt, den gesamten Forderungsbetrag mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.
i) Kündigung von SMS-Portalen nach automatischer Vertragsverlängerung
Technisch bedingt können diese Verträge immer nur für das Folgejahr gekündigt werden. Die Kündigung kann unterjährig jederzeit schriftlich erfolgen. Die Kündigung muss bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Jahres erfolgt sein. Ist dies nicht 3 Monate vorher erfolgt, läuft der Vertrag wie gewohnt ein weiteres Jahr und wird dann automatisch per 01.01. des dann folgenden Jahres ab
j) Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Der Vertrag kann von NETZING AG fristlos gekündigt werden, wenn der Kunde länger als vier Wochen mit seinen Zahlungen im Verzug ist, der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, im Rahmen der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gegen gesetzliche Verbote verstößt, trotz Abmahnung von uns erneut dem geschlossenen Vertrag zuwiderhandelt oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem es NETZING AG nicht zugemutet werden kann, unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen.
3. Datensicherheit, Passwort
a) Datensicherheit
Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Der Kunde nimmt dies in Kauf und trägt bei der übermittlung von nicht für die öffentlichkeit bestimmten Daten selbst die Verantwortung. Soweit Daten an uns- gleich in welcher Form- übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
b) Passwort
Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert.
4.Domainregistrierung
Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren, jedoch ohne Gewähr an die jeweilige NIC weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung der Domain erst ausgehen, wenn diese aus der jeweiligen WHOIS-Datenbank ersichtlich ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domain ist seitens NETZING AG ausgeschlossen. Die Leistung von NETZING AG besteht in der Anmeldung der Domain zur Registrierung bei der jeweiligen NIC, sowie nach erfolgter Zuteilung durch NIC im Halten dieses Domainnamens.
5. Veröffentlichte Inhalte
a) Rechte Dritter, Inhalt
Der Kunde sichert zu, dass die auf seiner Web-Seite und sonstigen Informationsangeboten veröffentlichten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht der BRD, der USA noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht verstoßen. Eine Nutzung für Erotikangebote und ähnliche Inhalte ist unzulässig.
b) Vertragsstrafe
Richtet der Kunde eine Web-Präsenz mit pornografischen Inhalten ein, stimmt er der Zahlung einer sofortigen Vertragsstrafe an uns in Höhe von 5.112,92 Euro zu.
c) Sperrung
Werden Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben oder ist der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der Veröffentlichung, erklärt sich der Kunde an dieser Stelle damit einverstanden, dass wir berechtigt sind, für diesen Fall den Zugriff zu sperren.
Desweiteren sind wir in folgenden Fällen nach Ankündigung berechtigt, den Zugriff zu sperren:
- wenn die veröffentlichten Inhalte geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, zu beleidigen oder zu verunglimpfen, auch, wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte
- wenn die veröffentlichten Inhalte des Kunden gegen geltendes Recht der BRD, der USA oder gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht verstoßen.
- wenn der Kunde Werbe-Mails unter Angabe seiner Domain verschickt, ohne von dem Mail-Empfänger dazu aufgefordert worden zu sein. Dies gilt ebenfalls für Werbe-Mails in öffentlichen Newsgroups.
- falls der Kunde Programme auf seinem Angebot laufen lässt, die das Betriebsverhalten der Server beeinträchtigen. In diesem Fall kann die Sperrung ohne Vorwarnung vorgenommen werden.
d) Freischaltung
Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Ist dieser erbracht, wird das Angebot wieder freigeschaltet.
6. Haftung, Schadensersatzansprüche
Wir garantieren eine Verfügbarkeit des Servers von 99%. Monatlich können wir 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten verwenden. Soweit technisch machbar, werden Wartungsarbeiten zwischen 2 und 6 Uhr früh durchgeführt und vorher angekündigt. Für technische und sonstige Störungen, die sich unserem Einfluss entziehen (insbesondere Störungen des Internet durch nationale und internationale Netzwerkanbieter) kann keine Haftung übernommen werden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf dem Auftragswert beschränkt und berechnen sich nach der relativen Ausfallzeit, soweit die o.g. Betriebsausfallzeit überschritten ist. Oben genannter Haftungsausschluss bzw. oben genannte Haftungsbegrenzung gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Verkehr erstreckt sich die Haftung der NETZING AG für grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen jedoch nur soweit diese die Ihnen obliegenden Kardinalpflichten verletzen.
Bei lokalen Softwarelösungen haften wir nur für die von uns gelieferte Software. Für die PC- und Servertechnik ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, es liegt eine Sondervereinbarung für diese Technik vor. Erklärt sich der Kunde selbst bereit, die Software zu installieren, so muss mindestens ein Mitarbeiter oder der Erfüllungsgehilfe des Kunden ein von NETZING AG angebotenes kostenpflichtiges Autorisierungsseminar absolviert haben. Ist dies nicht erfolgt, stellt der Kunde die NETZING AG von sämtlichen Haftungen und Schadensersatzansprüchen, welche durch unsachgemäße Installation erfolgten und erfolgen, frei. Ein Softwaresupport zur Beseitigung von derartigen Störungen ist für den Kunden in diesem Fall immer Kostenpflichtig und nicht mit dem Wartungssupport verrechenbar.
7. Haftungsfreistellung, markenrechtlicher Schutz der Domain
Mit der übermittlung von Web-Seiten und der überlassung anderer Daten, stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung für die Inhalte frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Rechte Dritter verletzt. Rechtswidrige Inhalte ins Internet zu stellen ist unzulässig. Sollte der Kunde hiergegen verstoßen, so stellt er uns vor allen ihm hierdurch entstehenden Aufwendungen frei. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung der Domain und die Ladung seiner Seiten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domain-Namens allein verantwortlich ist. Machen Dritte im Zusammenhang mit der Registrierung bzw. Konnektierung der Domain und der Ladung der Seiten des Kunden ins Internet Ansprüche gegen NETZING AG geltend, insbesondere Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche, so trägt der Kunde die der NETZING AG entstandenen Kosten, insbesondere die der Rechtsberatung. Für den Fall, dass Dritte Rechte an der Domain geltend machen, behalten wir uns vor, die betreffende Domain bis zur gerichtlichen Klärung zu sperren.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Die NETZING AG ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit sich NETZING AG für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Dresden, der Gerichtsstand Dresden, wenn der NETZING AG-Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder der Kunde bei Vertragsabschluß keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen späteren Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der BRD verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: 2006/2007 Druckversion